MERIDIAN AG 01 / 03
Vertraulichkeitsvereinbarung
Diese Vereinbarung wird zwischen Meridian AG (offenlegende Partei) und Alpine Advisory SA (empfangende Partei) im Hinblick auf eine mögliche geschäftliche Zusammenarbeit geschlossen.
1. Vertraulichkeit
1.1Die Parteien schützen vertrauliche Informationen.
1.2Vertrauliche Informationen umfassen Geschäftspläne, Finanzdaten und technische Unterlagen, die schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form offengelegt werden.
1.3Der Zugang ist auf Mitarbeitende und Berater beschränkt, die diese Informationen zur Prüfung der geplanten Zusammenarbeit benötigen. Jede Partei ist für die Einhaltung durch ihre Vertreter verantwortlich.
MERIDIAN AG 02 / 03
Vertraulichkeitsvereinbarung
2. Zulässige Weitergabe
2.1Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an beliebige Berater weitergeben.
2.2Die empfangende Partei dokumentiert die Personen, denen vertrauliche Informationen offengelegt werden, und beschränkt den Zugang auf den Zweck der Zusammenarbeit.
2.3Verlangt eine zuständige Behörde die Offenlegung, informiert die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2.4Die Offenlegung gewährt weder eine Lizenz noch Rechte an geistigem Eigentum. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der bereitstellenden Partei.
MERIDIAN AG 03 / 03
Vertraulichkeitsvereinbarung
3. Dauer und Rückgabe
3.1Die Vertraulichkeitspflichten gelten für ein Jahr nach Beendigung.
3.2Auf schriftliches Verlangen gibt die empfangende Partei vertrauliche Unterlagen zurück oder vernichtet sie sicher und bestätigt dies schriftlich.
3.3Gesetzlich aufzubewahrende Kopien dürfen mit beschränktem Zugang aufbewahrt werden und unterliegen weiterhin den Vertraulichkeitspflichten.
3.4Änderungen dieser Vereinbarung werden schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt mit der letzten Unterschrift in Kraft.